Dienstag, 11. Juni 2019

Mops Zuchtverbot für potentielle Zuchttiere mit Atemwegssyndrom

Vor 9 Monaten hat der CfdM die Beurteilung der Nasenlöcher auf mögliche Stenosen (Einführung der CfdM-Nasentafel) als Pflichtuntersuchung zur Erlangung der Zuchttauglichkeit per Vorstandsbeschluss eingeführt. Zeitgleich startete eine Testphase für weitere tierärztliche Untersuchnungen in Bezug auf Atemwegsprobleme, die aus Vorstandssicht ebenfalls Bestandteil der Zuchtzulassungsprüfung werden sollten.

Über beides wurde die Bundestierärztekammer bzw. die "AG Qualzucht" der Tierärzteschaft bereits im Februar 2018 informiert.

Diese Testphase endete ebenfalls nach 9 Monaten zum 02.06.2019 und hat sich in der praktischen Erprobung bewährt. In den vergangenen 9 Monaten wurden insgesamt 40 Möpse einem "Praxistest" unterzogen, bei dem die Hunde tierärztlich auf:
  • Stridor nasalis
  • Stridor pharyngealis
  • Stridor trachealis
  • Stridor laryngealis
  • Cyanose der Maulschleimhaut
  • Pathologische thorakale Atemgeräusche
untersucht worden sind (Hintergrund BOAS). Ein weiterer Bestandteil war die Beurteilung der Nasenfalte auf pathologische Auffälligkeiten. Alle vorgenannten Untersuchungen konnten bei Rahmenbedingungen wie sie bei ZZPs bzw. Belastungstests vorhanden sind, gut durchgeführt werden.

Der letzte abschließende "Praxistest" fand am 02.06.2019 auf der CAC Baden-Baden im Rahmen eines Belastungstests statt.

Per Vorstandsbeschluss sind daher die vorgenannten Untersuchungen zur Erlangung der Zuchttauglichkeit mit Wirkung zum 04.06.2019 zwingend vorgeschrieben. Der Vorstandsbeschluss ist auf der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Unser neues Formular "Zusatzuntersuchungen auf Atemwegsprobleme zur Erlangung der Zuchttauglichkeit beim Mops" kann hier eingesehen werden. Rückfragen bezüglich dieser zusätzlichen Untersuchungen beantwortet die Zuchtleitung unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten jederzeit gern.

Diese zusätzlichen tierärtzlichen Untersuchungen sind Bestandteil des Projekts "Mops 2.0" zur Verbesserung der Tiergesundheit.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Stridores finden Interessierte in einer einleitenden klinischen Übersicht des Klinikums Veterinärmedizin, Klinik für Kleintiere der Justus-Liebig-Universität Giessen. Zur Ansicht hier klicken.

Diese weitere Zuchtlenkungsmaßnahme im Rahmen des Projekts Mops 2.0 wurde bisher von beteiligten/informierten Tierärzten und Zuchtrichtern durchweg positiv gewertet.

Zu der "50 Punkte Wertung" der verschiedenen Stridores als zuchtausschließendes Kriterium erfolgt in Kürze noch eine genauere Erläuterung. Hier ist eine mögliche, vorerst befristete Ausnahmegenehmigung vorgesehen, wenn der Prüfling mindestens 40 Punkte erreicht hat und eine Verpaarung mit einem "60 Punkte Hund" erfolgen soll. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden weiteren Aufschluss über die zukünftige Anwendung der "50 Punkte Wertung" geben.

Über die Einführung dieser zusätzlichen Untersuchungen zur Erlangung der Zuchttauglichkeit im CfdM wurde auch der VDH mit heutigem Datum entsprechend informiert.

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